Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stall Schlettere

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Stall Schlettere zu Ferienzwecken.

Vermieter im Sinne dieser AGB ist die im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung bezeichnete Vertragspartei.

Diese AGB werden dem Mieter vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und bilden Bestandteil des Mietvertrags.

Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.

Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung sowie mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Vermieter schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

Die Korrektur offensichtlicher Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB.

2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Mietpreis sowie die zusätzlich geschuldeten Beträge ergeben sich aus dem Mietvertrag beziehungsweise der Buchungsbestätigung.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 5 Tagen zu leisten.

Der Restbetrag sowie die vereinbarte Endreinigung und Kaution sind spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen.

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor der Anreise erfolgen, ist der gesamte geschuldete Betrag einschliesslich Endreinigung und Kaution innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist, spätestens jedoch vor der Anreise, zu bezahlen.

Erfolgt eine fällige Zahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter den Mieter zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen. Bleibt die Zahlung auch danach aus, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung oder, sofern vom Vermieter angeboten, per TWINT. Allfällige Bank- oder Überweisungsspesen gehen zulasten des Mieters.

Die im Mietpreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, sind die üblichen Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sowie Kurtaxe, Gästekarte und Bett-, Bad- und Küchenwäsche im Mietpreis enthalten.

Die Kosten für die Endreinigung werden gesondert berechnet und im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Art, Umfang und Bedingungen von Leistungen, welche mit der Gästekarte durch Dritte angeboten werden, richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der betreffenden Anbieter.

3. Kaution

Die vereinbarte Kaution dient als Sicherheit für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden, fehlende oder beschädigte Gegenstände, aussergewöhnlichen Reinigungs- oder Arbeitsaufwand sowie sonstige offene Forderungen.

Nach der Abreise wird das Mietobjekt einschliesslich des Inventars kontrolliert.

Sofern keine Schäden, fehlenden Gegenstände, aussergewöhnlichen Reinigungskosten oder sonstigen offenen Forderungen festgestellt werden, wird die Kaution innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Abreise zurückerstattet.

Sollten Kosten festgestellt werden, wird der Mieter über den Grund und die Höhe eines allfälligen Abzugs informiert. Die betreffenden Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.

Übersteigen berechtigte Forderungen den Betrag der Kaution, kann der darüber hinausgehende Betrag dem Mieter separat in Rechnung gestellt werden.

Kann die Höhe eines Schadens oder der daraus entstehenden Kosten nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen abschliessend festgestellt werden, wird der Mieter darüber informiert. Ein angemessener Teil der Kaution kann bis zur Klärung zurückbehalten werden. Der davon nicht betroffene Teil wird innerhalb der genannten Frist zurückerstattet.

4. Anreise, Zufahrt, Parkierung und Abreise

Sofern im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ist die Anreise ab 15.00 Uhr möglich.

Das Mietobjekt ist am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr zurückzugeben.

Eine frühere Anreise oder ein späterer Check-out ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.

Die für Anreise, Zufahrt, Parkierung, Schlüsselübergabe und Abreise geltenden praktischen Hinweise werden dem Mieter vor dem Aufenthalt mitgeteilt und sind zu beachten.

Zufahrt und Parkierung können saison- und witterungsabhängig unterschiedlich geregelt oder eingeschränkt sein. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen beziehungsweise vom Vermieter mitgeteilten Flächen abgestellt werden.

Entstehen durch eine dem Mieter zurechenbare Nichtbeachtung der mitgeteilten Zufahrts- oder Parkhinweise Bergungs-, Abschlepp- oder vergleichbare Kosten, können diese dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

5. Übergabe des Mietobjekts und Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben.

Allfällige Mängel, Schäden oder fehlende Inventargegenstände sind dem Vermieter nach der Ankunft beziehungsweise nach deren Feststellung möglichst unverzüglich mitzuteilen.

Dem Vermieter ist in angemessener Weise Gelegenheit zu geben, einen gemeldeten Mangel während des Aufenthalts zu prüfen und nach Möglichkeit zu beheben.

Unterlässt der Mieter eine zumutbare rechtzeitige Meldung und wird dadurch eine Prüfung oder Behebung verhindert oder wesentlich erschwert, können daraus entstehende Ansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang beeinträchtigt sein.

Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.

6. Nutzung des Mietobjekts und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Stall Schlettere, deren Einrichtung und Ausstattung sowie die Umgebung sorgfältig und vertragsgemäss zu behandeln.

Die dem Mieter vor oder während des Aufenthalts mitgeteilten Nutzungs-, Sicherheits- und Verhaltenshinweise sind einzuhalten.

Die Stall Schlettere ist ein Nichtraucherhaus und haustierfrei. Das Rauchen im Gebäude sowie das Mitbringen oder Unterbringen von Haustieren sind nicht gestattet.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarten Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

Eine Untervermietung oder Weitergabe des Mietobjekts an Dritte ist nicht gestattet.

Bei einer nicht vereinbarten Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Personen zurückzuweisen und dadurch entstehende Mehrkosten nachzuberechnen.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder andere Personen verursacht werden, für die er verantwortlich ist. Festgestellte oder verursachte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Die normale Abnutzung durch den vertragsgemässen Gebrauch gilt nicht als Schaden.

Für verlorene oder nicht zurückgegebene Schlüssel sowie dadurch notwendige Ersatz-, Schloss- oder Sicherheitsmassnahmen können dem Mieter die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Mitgeteilte Zugangscodes dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Die Aufsicht über Kinder und Minderjährige obliegt den jeweiligen erziehungs- oder aufsichtspflichtigen Begleitpersonen.

Beim Gebrauch von Ofen, Grill, Feuerstellen und sonstigen Einrichtungen mit offenem Feuer sind die Sicherheitsanweisungen sowie allfällige behördliche Feuerverbote zwingend einzuhalten.

7. Rückgabe des Mietobjekts und Endreinigung

Die Endreinigung wird durch den Vermieter organisiert und gesondert berechnet.

Die Endreinigung umfasst die abschliessende Reinigung des Mietobjekts nach der Abreise. Sie entbindet den Mieter nicht davon, die Stall Schlettere ordentlich, aufgeräumt, frei von groben Verschmutzungen und gemäss den nachfolgenden Übergabepflichten zurückzugeben.

Vor der Abreise sind insbesondere folgende Punkte auszuführen:

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geschirr und Küchenutensilien sind an ihrem vorgesehenen Platz zu hinterlassen.
  • Sämtliche Abfallbehälter sind zu leeren. Der Hausmüll ist zur örtlichen Kehrichtsammelstelle zu bringen.
  • Kühlschrank und Vorratsschränke sind vollständig zu leeren. Davon ausgenommen sind Lebensmittel und Vorräte, die zur Grundausstattung der Stall Schlettere gehören.
  • Die Geschirrspülmaschine ist auszuräumen. Sämtliches Geschirr, Besteck und Kochgeschirr ist sauber und an seinem vorgesehenen Platz zu versorgen.
  • Nur die benutzten Betten sind abzuziehen. Matratzenschoner sind auf den Betten zu belassen. Die Bettwäsche ist auf links zu drehen und neben der Waschmaschine bereitzulegen.
  • Benutzte Handtücher sind in den dafür vorgesehenen Wäschekorb zu legen.
  • Persönliche Gegenstände sowie Lebensmittel und andere mitgebrachte Sachen sind mitzunehmen.
  • Grobe Verschmutzungen sowie Essens- oder Getränkereste sind zu entfernen.
  • Küche, Badezimmer, Wohnräume und Schlafzimmer sind ordentlich zu hinterlassen; die Böden sind besenrein zu übergeben.
  • Fenster und Türen sind zu schliessen.
  • Heizung und sonstige technische Einrichtungen sind gemäss den vor Ort beziehungsweise vor der Abreise mitgeteilten Hinweisen zu hinterlassen.
  • Der Schlüssel ist gemäss den mitgeteilten Anweisungen zurückzugeben.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Wird das Mietobjekt in einem aussergewöhnlich stark verschmutzten, nicht ordnungsgemäss aufgeräumten Zustand hinterlassen oder werden die vereinbarten Übergabepflichten nicht erfüllt, kann der tatsächlich entstehende zusätzliche Reinigungs- oder Arbeitsaufwand mit der Kaution verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

8. Annullierung durch den Mieter

Eine Annullierung der Buchung kann per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch gegenüber dem Vermieter erfolgen.

Bei einer telefonischen Annullierung bestätigt der Vermieter die Annullierung zur Dokumentation per E-Mail oder WhatsApp.

Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Annullierung beim Vermieter eingeht beziehungsweise bei telefonischer Mitteilung ausgesprochen wird.

Für die Berechnung der nachfolgenden Annullierungskosten ist der im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Mietpreis massgebend. Kaution und Endreinigung sind nicht Bestandteil der Annullierungskosten.

Es gelten folgende Annullierungsbedingungen:

  • Bis 3 Monate vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenlose Annullierung.
  • Weniger als 3 Monate, jedoch mindestens 1 Monat vor dem vereinbarten Anreisetag: 40 % des vereinbarten Mietpreises.
  • Weniger als 1 Monat, jedoch mindestens 1 Woche vor dem vereinbarten Anreisetag: 70 % des vereinbarten Mietpreises.
  • Weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Anreisetag: 90 % des vereinbarten Mietpreises.

Bereits geleistete Zahlungen werden unter Abzug der geschuldeten Annullierungskosten innerhalb von 10 Arbeitstagen zurückerstattet.

Bereits bezahlte Kaution und Endreinigung werden bei einer Annullierung vollständig zurückerstattet, sofern keine anderen berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.

Kann das Mietobjekt für den annullierten Zeitraum ganz oder teilweise zu vergleichbaren Bedingungen erneut vermietet werden, wird der aus der Ersatzvermietung erzielte Nettoerlös auf die Annullierungskosten angerechnet, soweit er denselben Zeitraum betrifft.

Nachweisbare Bearbeitungs- oder Mehrkosten, die unmittelbar aus der Annullierung beziehungsweise Ersatzvermietung entstehen, können berücksichtigt werden.

Eine Doppelentschädigung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei verspäteter Ankunft, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Übernachtungen oder Leistungen, sofern der Grund nicht vom Vermieter zu vertreten ist und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Mieters, insbesondere aufgrund eines erheblichen Mangels, entgegenstehen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

9. Vertragsverletzungen durch den Mieter

Verletzt der Mieter wesentliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder diesen AGB, kann der Vermieter ihn auffordern, die Vertragsverletzung unverzüglich zu beenden beziehungsweise den vertragsgemässen Zustand wiederherzustellen.

Wird eine erhebliche Vertragsverletzung trotz Aufforderung fortgesetzt oder ist dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar, kann der Vermieter das Mietverhältnis im gesetzlich zulässigen Umfang vorzeitig beenden.

Bei unmittelbar drohender Gefahr für Personen, das Mietobjekt oder dessen Umgebung kann eine vorherige Aufforderung entfallen, soweit ein sofortiges Handeln erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere bei erheblichen oder fortgesetzten Verstössen gegen Sicherheitsanweisungen, behördliche Feuerverbote, das Rauch- oder Haustierverbot oder bei nicht genehmigter erheblicher Überbelegung.

Ansprüche des Vermieters auf Ersatz eines vom Mieter verursachten Schadens oder Mehraufwands bleiben vorbehalten.

Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nur, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.

10. Annullierung durch den Vermieter, höhere Gewalt und äussere Umstände

Kann das Mietobjekt aufgrund erheblicher Schäden, Naturereignissen, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht vertragsgemäss bereitgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden dem Mieter zurückerstattet.

Kann der Aufenthalt nur teilweise durchgeführt werden oder wird die vertragsgemässe Nutzung des Mietobjekts wesentlich eingeschränkt, wird ein angemessener Anteil der Zahlung für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Ersatzunterkunfts- oder Folgekosten, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Witterungsverhältnisse, Schneelage sowie der Betrieb oder die Einschränkung von Sportbahnen, öffentlichen Verkehrsverbindungen, Wanderwegen, Bikewegen oder anderen Angeboten Dritter begründen für sich allein keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung, sofern die Stall Schlettere vertragsgemäss genutzt werden kann und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die vertragsgemässe Bereitstellung des Mietobjekts nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle öffentlicher Versorgungs- oder Kommunikationsseinrichtungen oder durch das Verhalten unabhängiger Dritter verursacht werden und ausserhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, wird soweit gesetzlich zulässig keine Haftung übernommen.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters durch Dritte wird soweit gesetzlich zulässig keine Haftung übernommen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

12. Versicherung

Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Schäden an gemieteten Ferienobjekten abzuschliessen.

13. Verarbeitung von Gästedaten

Die für die Buchung und Durchführung des Aufenthalts erforderlichen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Melde-, Abgabe- und Aufbewahrungspflichten verarbeitet.

Die dafür erforderlichen Gästedaten können insbesondere an zuständige touristische oder behördliche Stellen sowie an für die Vertragsabwicklung erforderliche Dienstleister übermittelt werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Stall Schlettere.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Brig Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

15. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Vermieter schriftlich oder elektronisch bestätigt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgesehen ist.

Änderungen dieser AGB nach Abschluss eines Mietvertrags gelten für einen bereits bestehenden Vertrag nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Vermieter: Stall Schlettere, Schweiz
info@stall-schlettere.com
www.stall-schlettere.com